Stiftungsrecht
Der Stiftungsrat zwischen Weisung und Eigenverantwortung
Die liechtensteinische Stiftung lebt von einer Spannung: Der Stifterwille gibt die Richtung vor, doch geführt wird die Stiftung vom Stiftungsrat — eigenverantwortlich und an den Zweck gebunden. Wo verläuft die Grenze?
Die Stiftung des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) ist ein verselbständigtes Zweckvermögen ohne Eigentümer. Genau das macht sie als Instrument der Vermögensnachfolge attraktiv — und genau das verlangt vom Stiftungsrat eine Haltung, die sich nicht auf das Ausführen von Wünschen reduzieren lässt.
Der Stifter legt den Zweck fest und kann diesen in Statuten und Beistatuten konkretisieren. Mit der Errichtung tritt das Vermögen jedoch aus seiner Sphäre heraus. Der Stiftungsrat verwaltet es fortan im Interesse des Zwecks und der Begünstigten — nicht im Interesse des Stifters als Person.
Weisung ja, Fremdsteuerung nein
Ein verbreitetes Missverständnis ist, der Stifter könne dem Stiftungsrat laufend Weisungen erteilen. Das PGR kennt Mitwirkungs- und Vorbehaltsrechte, doch eine umfassende Fremdsteuerung widerspricht dem Wesen der Stiftung. Wird die Stiftung faktisch wie ein Konto des Stifters geführt, drohen Durchgriff und steuerliche Aberkennung.
Der Stiftungsrat hat deshalb jede Weisung am Zweck zu messen. Er dokumentiert seine Entscheidungen, prüft Interessenkonflikte und verweigert die Ausführung, wenn eine Anweisung dem Stiftungszweck oder zwingendem Recht zuwiderläuft. Diese Eigenverantwortung ist keine Förmlichkeit, sondern der Kern seiner Haftung.
Was das für die Praxis bedeutet
Eine tragfähige Struktur trennt sauber zwischen dem, was der Stifter vorbehalten darf, und dem, was zwingend beim Stiftungsrat bleibt. Gut formulierte Beistatuten, ein klarer Begünstigtenkreis und nachvollziehbare Protokolle sind die beste Vorsorge — für den Fall, dass die Struktur eines Tages von aussen geprüft wird.
Wer eine Stiftung errichtet, kauft keine Hülle, sondern eine Governance, die auch dann hält, wenn der Stifter nicht mehr eingreifen kann. Daran misst sich ihre Qualität.
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