Verfahren
Liechtenstein als Schiedsstandort — eine nüchterne Bestandsaufnahme
Liechtenstein wird als Schiedsort selten zuerst genannt. Zu Unrecht: Die rechtlichen Voraussetzungen sind solide. Eine sachliche Einordnung der Vor- und Nachteile.
Das liechtensteinische Schiedsverfahrensrecht ist in der Zivilprozessordnung verankert und orientiert sich an international anerkannten Standards. Mit den Liechtenstein Rules besteht zudem ein eigenes Regelwerk, das auf die Besonderheiten von Stiftungs- und Gesellschaftsstreitigkeiten zugeschnitten ist.
Entscheidend für die Praxis ist die Vollstreckbarkeit: Liechtenstein ist dem New Yorker Übereinkommen beigetreten. Schiedssprüche sind damit in über 170 Staaten anerkennungs- und vollstreckungsfähig — ein Vorteil, der staatliche Urteile in dieser Breite nicht haben.
Wofür sich der Standort eignet
Seine Stärke spielt Liechtenstein dort aus, wo Vertraulichkeit, Neutralität und Sachnähe zusammenkommen — etwa bei Auseinandersetzungen innerhalb von Stiftungen, Trusts und Familienholdings. Das Verfahren bleibt nicht-öffentlich, die Schiedsrichter können nach fachlicher Eignung gewählt werden.
Wer den Standort nüchtern bewertet, sieht aber auch die Grenzen: Der Pool erfahrener Schiedsrichter ist kleiner als an etablierten Zentren, und die Akzeptanz einer Schiedsklausel hängt immer vom konkreten Gegenüber ab.
Die Klausel entscheidet
Ob ein Schiedsverfahren später trägt, wird bei Vertragsschluss entschieden — in der Schiedsklausel. Unklare Formulierungen zu Sitz, Sprache, Anzahl der Schiedsrichter und anwendbarem Recht sind die häufigste Ursache für Streit über den Streit. Hier lohnt sich Sorgfalt am Anfang.
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